Erbengemeinschaft und Haus: Verkaufen, behalten oder auszahlen?
Ein Todesfall ist für die ganze Familie eine schwere Zeit. Und dann steht auch noch die Frage im Raum: Was passiert mit dem geerbten Haus? Sobald mehrere Erben beteiligt sind, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Entscheidungen müssen dann gemeinsam getroffen werden. Das ist nicht immer einfach, vor allem wenn jeder andere Vorstellungen, andere Lebensumstände oder einen anderen Wohnort hat.
Welche Möglichkeiten hast du als Erbe?
Im Grunde gibt es drei Wege:
- Behalten: Einer oder mehrere Erben übernehmen die Immobilie und zahlen die anderen aus.
- Vermieten: Das Haus bleibt im gemeinsamen Besitz. Dafür müssen sich alle über Verwaltung, Kosten und Einnahmen einig sein.
- Verkaufen: Die Immobilie wird verkauft und der Erlös unter den Erben aufgeteilt.
Gerade wenn die Erben weit auseinander wohnen oder niemand das Haus selbst nutzen möchte, ist der Verkauf oft die einfachste und fairste Lösung. So bleibt der Streit um Instandhaltung, Kosten und Nutzung aus.
Warum du dir einen Makler an die Seite holen solltest
Ein Verkauf aus einer Erbengemeinschaft ist kein Verkauf wie jeder andere. Mehrere Menschen müssen zustimmen, und jeder möchte ein gutes Ergebnis. Als Makler haben wir von Wohnglück Weber bereits viele Erbengemeinschaften betreut, von kleinen bis zu großen. Wir wissen, worauf es ankommt: Alle Beteiligten sollen sich gut aufgehoben fühlen, und der Ablauf soll fair und nachvollziehbar sein.
- Erfahrung mit Erbengemeinschaften: Wir kennen die typischen Fragen und Konflikte und behalten den Überblick, wenn mehrere Meinungen aufeinandertreffen.
- Enger Austausch mit dem Notar: Wir stehen bei jedem Verkauf in engem Kontakt mit dem Notar. So bleibt der Ablauf rechtssicher und für alle Erben transparent.
- Alles aus einer Hand: Wir kümmern uns um die Vermarktung, die Gespräche mit Interessenten und die Koordination, damit ihr euch darauf konzentrieren könnt, was in der Familie jetzt wichtig ist.
- Ein gemeinsamer Ansprechpartner: Egal, ob die Erben vor Ort wohnen oder weit weg: Wir halten alle auf dem gleichen Stand.
Wie läuft der Verkauf ab?
Zuerst sprechen wir unverbindlich mit dir oder mit der ganzen Erbengemeinschaft. Wir verschaffen uns einen Überblick über die Immobilie und besprechen, wie der Verkauf aussehen kann. Sind sich alle Erben einig, begleiten wir den Verkauf bis zum Notartermin, bei dem der Kaufvertrag beurkundet wird.
Wichtig: Für den Verkauf einer Immobilie aus einer Erbengemeinschaft müssen in der Regel alle Erben zustimmen. Wie das im Einzelfall aussieht und was steuerlich zu beachten ist, klärst du am besten mit dem Notar oder einer Steuerberatung. Wir geben keine Rechtsberatung, helfen aber gern dabei, die richtigen Ansprechpartner einzubinden.
Sprich uns an
Du bist Teil einer Erbengemeinschaft und möchtest wissen, welche Möglichkeiten ihr habt? Dann melde dich gerne bei uns. Wir hören zu, beantworten deine Fragen und finden gemeinsam mit euch eine Lösung, die für alle passt. Hier geht es zur Kontaktaufnahme.